Drittauszahlung nach Art. 132 ZGB bestätigt
Am 6. Februar 2025 entschied das Bundesgericht in der Sache 9C_79/2024, dass Anweisungen des Zivilgerichts zur Drittauszahlung von Rentenleistungen an den ehemaligen Ehepartner gleich behandelt werden wie Anordnungen nach Art. 177 oder Art. 291 ZGB. Damit wird die Rechtslage zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und deren Umsetzung durch die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) konkretisiert. […]