Nachlassstundung: Minderheitsgesellschafter ohne Beschwerderecht
Das Bundesgericht hat in der Entscheidung BGer vom 04.05.2026, 5A_53/2026 (zur Publikation vorgesehen) die Praxis zur Ermächtigung des Nachlassgerichts zur Veräusserung von Vermögensteilen klargestellt. Legitimation: Ein nicht vertretungsberechtigter Minderheitsgesellschafter gilt im Ermächtigungsverfahren als Dritter und ist nicht beschwerdelegitimiert. Das Kantonsgericht durfte deshalb auf die Beschwerde nicht eintreten. Vorrang des SchKG: Während der Nachlassstundung […]