Beschwerde gegen Asylentscheid: Zulässigkeit und Koordination
Das Bundesgericht beurteilte die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Asylentscheid des Bundesverwaltungsgerichts und stellte klar: Die Ausnahme zu Art. 83 lit. d Ziff. 1 BGG greift nur, wenn ein Auslieferungsverfahren hängig ist. War ein Auslieferungsgesuch zwar materiell geprüft, aber abgelehnt, liegt kein hängiges Verfahren mehr vor; die Beschwerde ist deshalb unzulässig und es […]