Pauschale Ausstandsgesuche sind unzulässig
Das Bundesgericht hat mit BGer vom 22.04.2026, 4A_604/2025 (zur Publikation vorgesehen) das Beschwerdebegehren gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zug abgewiesen. Kernbefund: Ein pauschales Ausstandsgesuch gegen «sämtliche Mitglieder» eines Gerichts ist unzulässig; Ausstandsgründe müssen für jede einzelne Gerichtsperson konkret benannt und glaubhaft gemacht werden. Wesentliche Erwägungen: Der verfassungsrechtliche Anspruch auf ein unparteiisches […]