Nebenpflichten in standardisierten Verträgen bestätigt
Das Bundesgericht erklärt in seiner jüngsten Entscheidung, dass die Auslegung vertraglicher Nebenpflichten nach dem Vertrauensprinzip vorzunehmen ist und dabei Wille der Parteien sowie Sinn und Zweck des Vertrages zu berücksichtigen sind (E. 4.1). Es bestätigt ferner, dass Abweichungen von früherer Rechtsprechung zulässig sind, wenn neue Erkenntnisse oder veränderte Umstände eine Präzisierung rechtfertigen (E. […]