EL: Fünfzehntel-Anrechnung bei IV‑Ehepaaren bestätigt
Das Bundesgericht hat in der Sache zur Ergänzungsleistung entschieden und die Verfahren vereinigt. Die Verfügung ist unter dem Aktenzeichen BGer vom 24.02.2026, 8C_217/2025 (zur Publikation vorgesehen) publiziert. Kernaussagen: Bei Ehepaaren, bei denen mindestens ein Partner eine IV-Rente bezieht, ist — gestützt auf die Wegleitung EL (WEL) — grundsätzlich nur ein Fünfzehntel des ehelichen […]