Vorsorgeausgleich: Trennungsdauer kein Ausnahmegrund
Das Bundesgericht hat in der Sache BGer vom 02.02.2026, 5A_24/2024 (zur Publikation vorgesehen) entschieden, dass der Grundsatz des hälftigen Teilens der während der Ehe angesparten beruflichen Vorsorgeguthaben weiter gilt, auch wenn die Ehegatten schon lange getrennt leben. Kernpunkte der Entscheidung: Erstens begründet eine lange Trennungsdauer allein keinen «justen Grund» i.S.v. Art. 124b Abs. […]