BGer: Offenlegung nach genauer Beschreibung im PatG
Das Bundesgericht hat in seiner Entscheidung BGer vom 20.05.2026, 4A_9/2026 (zur Publikation vorgesehen) die Praxis zur genauen Beschreibung nach Art. 77 PatG konkretisiert. Kernpunkt: Die Anordnung einer genauen Beschreibung setzt voraus, dass die Patentinhaberin eine Verletzung glaubhaft macht; nach Durchführung ist das Protokoll so zu bereinigen, dass nur jene Informationen offenlegt werden, die […]