Auflösungsurteil, Konkurseröffnung und Konkurswiderruf
Das Bundesgericht hat in der Sache der Beschwerdeführerin gegen das Konkursamt Aargau klargestellt, wie die Wirkung eines Auflösungsurteils nach Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR zu beurteilen ist. Ein solches Auflösungsurteil ist ein Gestaltungsurteil: Es wird erst nach unbenutztem Ablauf der 30‑tägigen Frist zur Beschwerde in Zivilsachen formell rechtskräftig. Vor Eintritt der […]