Elektronische Einreichung vor dem TAF zulässig
Das Bundesgericht hat den Entscheid des Tribunal administratif fédéral aufgehoben: Ein am letzten Tag der Beschwerdefrist elektronisch eingereichter Rekurs gegen Entscheide der Invalidenversicherung ist dann zulässig, wenn er mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Damit hat das Bundesgericht klargestellt, dass die Verwaltungspraxis, elektronische Eingaben vor dem TAF pauschal zu versagen, nicht haltbar […]