Parteienwille vor Wortlaut; Präjudizwirkung bestätigt
Das Bundesgericht hat in BGer vom 20.08.2026, 7B_303/2026 (zur Publikation vorgesehen) entschieden, dass bei der Auslegung vertraglicher Klauseln primär die gemeinsame Absicht der Parteien zu ermitteln ist; der Wortlaut ist nur dann ausschlaggebend, wenn keine anderslautende Parteientscheidung erkennbar ist (E. 4.1). Das Gericht stellte ferner klar, dass eine Abweichung von früherer Rechtsprechung nur […]