BGer: IV‑Stelle keine Parteistellung
Das Bundesgericht hat in BGer vom 22.01.2026, 6B_1383/2023 (zur Publikation vorgesehen) klargestellt, dass die IV‑Stelle des Kantons Solothurn im vorliegenden Strafverfahren keine geschädigte Person i.S.v. Art. 115 Abs. 1 StPO ist und sich deshalb nicht als Privatklägerin konstituieren konnte. Folge: Die IV‑Stelle war nicht beschwerdelegitimiert, ihre Beschwerde gegen die Teil‑Einstellungsverfügung hätte nicht behandelt […]