BGer präzisiert Vermögenssperre bei Rechtshilfeschwierigkeiten
Das BGer vom 19.05.2025, 1C_604/2024 (zur Publikation vorgesehen) bestätigt die Voraussetzungen für die administrative Sperrung von Vermögenswerten gemäss Art. 4 SRVG bei (weitgehendem) Versagen der Rechtshilfe im Herkunftsstaat, hier im Kontext der Ukraine. Im zugrundeliegenden Fall waren Gelder zweier Gesellschaften in der Schweiz blockiert, da sie wirtschaftlich einer politisch exponierten Person aus der […]