Kein Sondermassstab für Frühinvaliden im BVG
Das Bundesgericht bestätigt, dass für die Unterbrechung des zeitlichen Konnexes zwischen vorbestehender Arbeitsunfähigkeit und späterer Invalidität auch bei Geburts- und Frühinvaliden dieselben Voraussetzungen gelten wie für übrige Versicherte. Entscheidend ist weiterhin, dass in einer leidensangepassten Tätigkeit während mehr als drei Monaten eine Arbeitsfähigkeit von über 80 % besteht und diese Tätigkeit die Erzielung […]