Untergrundnutzung rechtfertigt eingeschränkte Bauzone
BGer vom 09.02.2026, 1C_225/2025 (zur Publikation vorgesehen): Das Bundesgericht bestätigt, dass eine Nutzungszone unterschiedliche Zwecke für die ober- und die unterirdische Nutzung vorsehen kann. Entscheidend ist, dass die kommunale Grundordnung die unterirdische Nutzung (hier: öffentliche Tiefgarage) ausdrücklich zulässt. Wenn der Zonenzweck im Untergrund eine boden- und standortunabhängige Bautätigkeit erlaubt, ist die Zone als […]