Gemeinde: keine Beschwerde gegen Bauabschlag
Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde der Baukommission Wädenswil nicht eingetreten. Im Urteil betont das Gericht, dass eine Gemeinde bzw. ihre Behörde gegen die Verweigerung einer Baubewilligung grundsätzlich kein Beschwerderecht hat, wenn die Bauherrschaft selbst den Bauabschlag nicht anficht und damit faktisch auf das Projekt verzichtet. Siehe BGer vom 01.04.2026, 1C_500/2025 (zur Publikation […]