Bundesgericht präzisiert Auslegungsgrundsätze
Das Bundesgericht hat in der BGer vom 29.07.2026, 6B_772/2025 (zur Publikation vorgesehen) die Auslegung einer unklaren vertraglichen Klausel grundlegend klargestellt. Kernpunkt der Entscheidung ist, dass der wirkliche Wille der Parteien primär zu ermitteln ist, wobei der objektive Empfängerhorizont massgebend bleibt. Das Gericht betont, dass Abweichungen von früherer Rechtsprechung zulässig sind, wenn neue Umstände […]