Tauchgang 100 m: Tiefenunfall als Unfall
Das Bundesgericht qualifiziert einen Tauchgang auf rund 100 m mit Todesfolge als Unfall im Sinne des UVG. Es hält fest, dass die enorme Druckveränderung bei einem derart tiefen Tauchgang und die rasch eingetretenen massiven Organschädigungen das Merkmal eines äusseren und plötzlichen Ereignisses erfüllen. Damit präzisiert das Urteil die bisherige Rechtsprechung, wonach Tauchangelegenheiten oft […]