Vorstrafe nach Art. 90 Abs. 2 SVG sperrt Privileg
Das Bundesgericht präzisiert das Ersttäterprivileg bei Raserdelikten: Eine innerhalb der letzten zehn Jahre ergangene Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 2 SVG schliesst die Anwendung von Art. 90 Abs. 3ter SVG aus. Der Beschwerdeführer war auf einer auf 30 km/h beschränkten Strecke nach Sicherheitsabzug mit 74 km/h gemessen worden. Die qualifiziert […]