BAG zuständig: Abzug für Prämienausgleich rechtmässig
Das Bundesgericht hat in der Sache des Bundesamtes für Gesundheit gegen den Kanton Basel‑Stadt entschieden und die Verfügung des BAG vom 5. April 2022 bestätigt. Es hält fest, dass das BAG zuständig ist, den konkreten kantonalen Anteil am Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung festzusetzen, obwohl Art. 66 Abs. 3 KVG wörtlich den Bundesrat nennt. Die […]