Bundesgericht bestätigt Zulassungsordnung in der Krankenversicherung
Am 15. Januar 2025 hat das Schweizer Bundesgericht in einem wegweisenden Urteil (9C_37/2024) entschieden, dass die Verordnung über die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (ZulaV) des Kantons Bern rechtmäßig ist. Die ZulaV, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, legt Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte fest, die im ambulanten Bereich […]