Verjährung bei stillschweigender Vertragsverlängerung geklärt
Das Bundesgericht präzisiert in seinem Urteil die Grundsätze der Vertragsauslegung und die Folgen einer stillschweigenden Vertragsverlängerung. Es stellt klar, dass der wirkliche Wille der Parteien unter Berücksichtigung des objektiven Empfängerhorizonts massgebend ist (E. 3.2). Das Gericht hält fest, dass Abweichungen von früherer Rechtsprechung zulässig sein können, wenn neue Erkenntnisse oder veränderte Umstände eine […]