ESTV kann eigene Art.-108-Verfügung nicht anfechten
Beanspruchen mehrere Kantone für dieselbe Steuerperiode die persönliche Zugehörigkeit einer steuerpflichtigen Person, muss die ESTV den Veranlagungsort der direkten Bundessteuer nach Art. 108 DBG materiell und verbindlich feststellen. Sie handelt dabei nicht aufsichtsrechtlich, sondern als neutrale, veranlagungsrechtliche Instanz. Das Bundesgericht verneint in BGer vom 28.08.2026, 9C_173/2026 (zur Publikation vorgesehen) die Beschwerdelegitimation der ESTV […]