Revisionsgrund trotz unveränderter Gutachtenbeurteilung
Das Bundesgericht hat in seiner Entscheidung die Sache an die IV-Stelle zurückgewiesen und die kantonale Entscheidung aufgehoben. Es stellte fest, dass eine glaubhaft gemachte wesentliche Veränderung der für das strukturierte Beweisverfahren massgebenden tatsächlichen Umstände revisionsrechtlich relevant sein kann, selbst wenn die medizinische Arbeitsunfähigkeitsbeurteilung formal unverändert bleibt. Das Urteil ist zu finden unter BGer […]