Weite Auslegung des Einsichtsrechts nach Art. 802 OR
Der Bundesgerichtshof hat in BGer vom 29.06.2026, 4A_533/2025 (zur Publikation vorgesehen) klargestellt, dass die Begriffe «Bücher» und «Akten» in Art. 802 OR weit auszulegen sind. Sie erfassen nicht nur die Buchhaltungsunterlagen, sondern auch sonstige schriftliche Dokumente der Gesellschaft, die für die Ausübung der Gesellschafterrechte von Bedeutung sind (z. B. Korrespondenz, Verträge, Berichte, Due‑Diligence‑Unterlagen, […]