Bindungswirkung des Rückweisungsentscheids bei Kindesunterhalt
Das Bundesgericht hat in der Sache BGer vom 16.03.2026, 5A_373/2025 (zur Publikation vorgesehen) klargestellt, dass nach einem bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheid sowohl die Gerichte als auch die Parteien an den Gegenstand der Rückweisung gebunden sind. Eine erneute Prüfung bereits rechtskräftig entschiedener Aspekte (z.B. Betreuungsregelung) ist ausgeschlossen; der Untersuchungsgrundsatz erlaubt keine Überschreitung des Rückweisungsgegenstands. Das Kantonsgericht […]