Lebensprägung bestätigt – nachehelicher Unterhalt bis Pension
Das Bundesgericht hat die kantonale Regelung zum nachehelichen Unterhalt bestätigt und die Beschwerde abgewiesen. Es hielt fest, dass eine lebensprägende Ehe vorliegt, weil die anspruchsberechtigte Ehegattin infolge eines gemeinsamen Lebensplans ihre Erwerbstätigkeit aufgab und während fast 18 Jahren den Haushalt und die Kinderbetreuung übernahm, während der andere Ehegatte seine Karriere verfolgte. Gesundheitsprobleme der […]