Bundesgericht entscheidet über Umsatzabgabenpflicht
In einem wegweisenden Urteil hat das Schweizer Bundesgericht am 26. März 2025 entschieden, dass die Stiftungen A.________ und C.________ nicht als gewerbsmässige Effektenhändler eingestuft werden können. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hatte ursprünglich festgelegt, dass die Stiftungen für den Zeitraum von 2011 bis 2016 Umsatzabgaben schulden, basierend auf ihren Aktivitäten im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsplänen. […]