Art. 90 Abs. 3ter SVG: Richter erhält mehr Ermessensspielraum
Das BGer vom 08.10.2025, 6B_733/2024 (zur Publikation vorgesehen) befasst sich mit der Anwendung des neuen Art. 90 Abs. 3ter SVG betreffend schwere Verkehrsdelikte. Im konkreten Fall wurde ein junger Ersttäter wegen massiver Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 50er-Zone – mit 103 km/h gemessen – zunächst von der Vorinstanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr (bedingt) […]