Einwilligung bei SM-Praktiken: BGer stärkt Schutz
Der Bundesgerichtsentscheid bestätigt: frühere einvernehmliche sadomasochistische Handlungen rechtfertigen nicht automatisch spätere Einwilligungen. Das BGer vom 05.09.2025, 6B_399/2024 (zur Publikation vorgesehen) hebt die kantonale Freisprechung auf und erkennt den Beschuldigten wegen einfacher Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung schuldig; die Sache wird zur Strafzumessung und zur Neubeurteilung der zivilrechtlichen Forderungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. Kernpunkte […]