Bundesgericht entscheidet zu Luftfrachtkartellen

Einleitung:
Das jüngste Urteil des Schweizer Bundesgerichts (BGer vom 26.11.2024, 2C_64/2023, zur Publikation vorgesehen) wirft grundlegende Fragen zu den Anwendungsmöglichkeiten des Kartellrechts im Bereich der Luftfracht auf.

Wesentliche Erkenntnisse:
1. Die Anwendung des Schweizer Kartellrechts ist im Rahmen des Luftverkehrsabkommens zulässig, wenn die Wettbewerbsbeschränkungen den Handel zwischen der Schweiz und Drittländern betreffen (E. 5.6). Dies stellt sicher, dass auch internationale Wettbewerbsabreden überprüfbar sind, um einen fairen Markt zu gewährleisten.
2. Eine Verjährung der Sanktionierung nach Art. 49a Abs. 1 KG tritt nicht ein, wenn die Untersuchung innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen eröffnet wird (E. 10.4). Diese Klarstellung betont die Bedeutung zeitgerechter Ermittlungen durch die Wettbewerbskommission.
3. Bei einer über achtjährigen Verfahrensdauer wurde eine Reduktion der Sanktion um 25 % angeregt (E. 12.5), was das Beschleunigungsgebot hervorhebt und die Verfahrenseffizienz betrifft.

Sachverhalt:
Im konkreten Fall hatte die C.________ AG am 23. Dezember 2005 eine Selbstanzeige eingereicht. Die Untersuchung wurde am 13. Februar 2006 eröffnet und führte 2013 zur Sanktionsverfügung gegen mehrere Luftfahrtunternehmen. Die angefochtenen Sanktionen wurden teils gutgeheissen, jedoch modifiziert, was zu der Beschwerde beim Bundesgericht führte.

Schlussfolgernd zeigt dieses Urteil, wie wichtig es ist, die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen auch im internationalen Kontext klar zu gestalten. Wie sollten Unternehmen Ihre Compliance-Strategien anpassen, um solchen Sanktionen vorzubeugen?

How did AI perform in this post?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert