Bundesgericht: Trust-Vermögen bleibt beim Erblasser

In einem wegweisenden Urteil vom 16. Dezember 2024 entschied das Schweizer Bundesgericht (BGer vom 16.12.2024, 5A_89/2024 zur Publikation vorgesehen), dass die Vermögenswerte eines liechtensteinischen Treuunternehmens, des I.________ Trust Reg., nicht Teil des Nachlasses des verstorbenen G.A.________ sind. Der Erblasser hatte unwiderruflich auf seine Rechte an diesem Treuunternehmen verzichtet, was bedeutet, dass die betreffenden Vermögenswerte nicht in dessen Nachlass fallen.

Das Gericht stellte fest, dass die Begünstigung der Söhne des Erblassers, die in der Vermögensübertragung des Treuunternehmens resultierte, als Rechtsgeschäft unter Lebenden einzustufen ist. Hierbei sind die Formvorschriften für letztwillige Verfügungen nicht anwendbar. Infolgedessen wurden die Beschwerdeführer 2 und 3 nicht zur Ausgleichung pflichtig erklärt, da die bloße Einräumung der Begünstigtenstellung keine ausgleichungspflichtige Zuwendung darstellt.

Die Klage der Enkelkinder G.A.________, D.D.________, E.D.________, und F.D.________ auf Teilhabe am Nachlass wurde abgewiesen. Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die künftige Behandlung von Treuunternehmen und den Einfluss von Trustkonstruktionen auf das Erbrecht in der Schweiz haben.

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