Bundesgericht lehnt Amtshilfe an Russland ab

In einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 hat das Schweizer Bundesgericht im Fall BGer vom 30.01.2025, 2C_219/2022 (zur Publikation vorgesehen) entschieden, dass die Übermittlung von Informationen an die Russische Föderation im Rahmen der internationalen Amtshilfe in Steuersachen aufgrund der aktuellen politischen Situation abgelehnt werden kann. Die Entscheidung bezieht sich auf einen Antrag vom 30. Oktober 2018, in dem die russische Behörde Informationen über Dividendenzahlungen an zypriotische Gesellschaften forderte.

Das Gericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Amtshilfe nicht erfüllt seien, insbesondere wegen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine. Die Übermittlung von Daten könnte die öffentliche Ordnung verletzen und die Rechte ukrainischer Staatsbürger gefährden. Die Suspension von Amtshilfeverfahren sei nur in außergewöhnlichen Fällen und für begrenzte Zeiträume zulässig; eine unbestimmte Aussetzung sei nicht gerechtfertigt.

Insgesamt unterstreicht das Urteil die Notwendigkeit, aktuelle geopolitische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Menschenrechte bei der Entscheidungsfindung zur internationalen Amtshilfe zu berücksichtigen.

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