Am 12. Dezember 2024 entschied das Bundesgericht in der Sache 1C_487/2024, dass die Abstimmung über die Reform der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21), die am 25. September 2022 stattfand, gültig bleibt. Die Klage, eingereicht von verschiedenen Personen und Parteien, zielte darauf ab, die Ergebnisse der Abstimmung aufgrund angeblich falscher Informationen über den zukünftigen Finanzierungsbedarf der AHV anzufechten.
Die wesentlichen Erkenntnisse des Gerichts bestätigten, dass die Informationen über den Finanzierungbedarf, die in der Abstimmungskommunikation bereitgestellt wurden, nicht irreführend waren. Mitglieder des Gerichts stellten fest, dass die Unsicherheiten, die mit den Prognosen über die finanziellen Perspektiven der AHV verbunden sind, klar erkennbar gemacht wurden. Daraus ergab sich, dass die Bürger in der Lage waren, die entsprechenden Informationen in ihre Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.
Das Gericht betonte auch die Bedeutung der rechtlichen Sicherheit und der Stabilität bestehender Gesetze. Es stellte klar, dass die Annahme einer Annullierung der Abstimmung nicht gerechtfertigt wäre, da dies die Sicherheit des Rechts gefährden würde. Somit wurde die Entscheidung der Abstimmung über die beiden miteinander verbundenen Objekte aufrechterhalten: die Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV sowie die Änderung des AHV-Gesetzes.
Für weitere Details siehe das Urteil BGer vom 12.12.2024, 1C_487/2024 (zur Publikation vorgesehen).