Bundesgericht stärkt Prüfung der Netznutzungstarife

Am 5. Februar 2025 entschied das Bundesgericht in der Sache BGer vom 05.02.2025, 2C_21/2024 (zur Publikation vorgesehen), dass die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) im Rahmen des individuellen Tarifprüfungsverfahrens nach Art. 22 Abs. 2 lit. a des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) die Gesetzmässigkeit der Netznutzungstarife ausschliesslich auf Basis der anrechenbaren Ist-Kosten prüfen muss. Dies bedeutet, dass die Verwendung von Plankosten nicht zulässig ist.

Im konkreten Fall hatte die A.________ AG, ein Hersteller von Gussartikeln, die Prüfung der Netznutzungstarife der CKW AG für die Jahre 2009 bis 2016 beantragt. Die ElCom hatte in ihrer Verfügung die Tarife als gesetzmässig eingestuft und den Antrag auf Rückerstattung abgelehnt. Daraufhin erhob die A.________ AG Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, das die Beschwerde abwies. Nachfolgend wandte sich die A.________ AG ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht befand zudem, dass der Anspruch auf Akteneinsicht in diesem Verfahren auf die für den Streit entscheidrelevanten Akten beschränkt ist. Die Vorinstanz wurde in ihrer Auffassung, dass das individuelle Verfahren und die Überprüfung von Amtes wegen deckungsgleich sind, bestätigt. Abschliessend wies das Bundesgericht die Beschwerde ab und entschied, dass die Beschwerdeführerin die Gerichtskosten und eine Parteientschädigung zu tragen hat.

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