Bundesgericht zu Covid-19-Kreditbetrug entschieden


Urteil des Bundesgerichts zum Covid-19-Kreditbetrug

In einem aktuellen Urteil vom 6. Februar 2025 (BGer vom 06.02.2025, 6B_95/2024, zur Publikation vorgesehen) hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, dass die Anklage im Zusammenhang mit Betrug und Urkundenfälschung im Rahmen von Covid-19-Krediten gesetzlichen Anforderungen genügt. Dies umfasst die klare Beschreibung von Ort, Datum, Tathandlungen und Taterfolg.

Im vorliegenden Fall gab der Beschwerdeführer im Kreditantragsformular für einen Covid-19-Kredit falsche Angaben über den Umsatz der C.________ GmbH an. Das Bundesgericht befand, dass diese Täuschung als arglistige Täuschung im Sinne des Betrugsrechts zu qualifizieren sei, selbst wenn die Bank keine Prüfungspflicht hinsichtlich der Angaben hatte. Zudem hat das Gericht festgestellt, dass die Bürgschaftsgenossenschaft als Privatklägerin im Strafverfahren auftreten und Ansprüche geltend machen kann, da der Schaden bei ihr und nicht bei der kreditgebenden Bank eintritt.

Das Urteil verdeutlicht, dass eine arglistige Täuschung gravierende rechtliche Folgen haben kann, insbesondere im Kontext von staatlich geförderten Krediten. Die Entscheidung erfreut sich großer Beachtung in der Fachwelt, da sie Klarheit über die rechtlichen Konsequenzen von Covid-19-Kreditbetrug schafft.

Wie beurteilen Sie die strengen Richtlinien für Betrugsfälle im Zusammenhang mit Covid-19-Hilfen?


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