Kredit für Strassenprojekt muss referendumspflichtig sein

In einem wegweisenden Urteil hat das Schweizer Bundesgericht am 20. Februar 2025 (BGer vom 20.02.2025, 1C_236/2024, zur Publikation vorgesehen) entschieden, dass der Kantonsratsbeschluss des Kantons Solothurn über einen Netto-Verpflichtungskredit von Fr. 20’200’000 für die Sanierung der Baselstrasse dem obligatorischen Referendum unterliegt.

Der Beschluss, der eine neue einmalige Ausgabe von über 5 Millionen Franken beinhaltete, wurde nicht dem Referendum unterstellt. Die Beschwerdeführerin argumentierte, dies verletze die Garantie der politischen Rechte gemäß Art. 34 BV, weil solch hohe Ausgaben den Stimmberechtigten zur Mitbestimmung unterbreitet werden sollten.

Das Bundesgericht stellte klar, dass der Begriff des „Strassenprojekts“ im Sinne von § 8ter Abs. 4 SG/SO nicht nur die Fahrbahn umfasst, sondern auch angrenzende Anlagen wie Rad- und Gehwege sowie Eisenbahnanlagen, da sie in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen. Das Gericht betonte zudem, dass Projekte nicht künstlich in Teilprojekte aufgeteilt werden dürfen, um die Referendumspflicht zu umgehen, was dem Prinzip der Einheit der Materie widerspricht.

Die Entscheidung, den Kredit dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, unterstreicht die Bedeutung der Mitbestimmung der Stimmberechtigten bei bedeutenden finanziellen Entscheidungen und kann weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Projekte in der Schweiz haben.

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