Bundesgericht bestätigt geheimen Ermittlungen gegen Sexualdelikte

In seinem Urteil vom 24. Januar 2025 (BGer vom 24.01.2025, 6B_490/2024) hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, dass die Anwendung geheimen Ermittlungen zur Prävention von Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Minderjährigen zulässig ist. Diese Maßnahme ist gerechtfertigt, wenn ernsthafte Hinweise auf eine mögliche Straftat vorliegen und andere Ermittlungsmaßnahmen nicht zielführend sind.

Im vorliegenden Fall hatte der Beschwerdeführer eine Anzeige veröffentlicht, in der er einen jungen Mann suchte, um sexuelle Kontakte zu pflegen. Während des Austausches mit einem als minderjährig ausgegebenen Agenten vereinbarte er ein Treffen in einem Hotel, wo er von der Polizei festgenommen wurde. Der Beschwerdeführer wurde daraufhin wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt.

Das Gericht stellte fest, dass der Inhalt der Anzeige als objektiver Hinweis gewertet werden kann, dass der Verfasser bereit ist, Straftaten zu begehen. Die Argumentation des Beschwerdeführers, er sei provoziert worden, wurde zurückgewiesen, da er aktiv in die Kommunikation eingetreten war und seine sexuellen Absichten deutlich gemacht hatte.

Dieses Urteil stärkt die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung geheimer Ermittlungen im Bereich der Sexualdelikte gegen Minderjährige und betont die Notwendigkeit solcher Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Personen. Was halten Sie von der Entscheidung des Bundesgerichts?

How did AI perform in this post?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert