Bundesgericht zur Steuerberechnung bei Rückzahlungen

In einem kürzlich gefällten Urteil hat das Bundesgericht (BGer vom 19.03.2025, 9C_344/2024) entschieden, dass die steuerliche Rückerstattung bei Teilrückzahlungen von Vorbezügen aus der beruflichen Vorsorge proportional zu berechnen ist. Dieses Urteil stellt klar, dass die kantonalen Behörden im Kanton Zürich die Möglichkeit haben, eine proportionale Berechnung der zurückerstatteten Steuern anzuwenden, wenn ein Steuerpflichtiger nach einem Vorbezug einen Teilbetrag an seine Vorsorgeeinrichtung zurückzahlt.

Im konkreten Fall ging es um einen Vorbezug von Fr. 950’000.- zur Finanzierung von Wohneigentum. Nach der Teilrückzahlung von Fr. 250’000.- stellte die zuständige Gemeinde die Besteuerung auf Basis einer Kapitalleistung von Fr. 700’000.-. Die Beschwerdeführer argumentierten, sie sollten anders besteuert werden, um eine höhere Rückerstattung zu erhalten.

Das Gericht hielt fest, dass die steuerliche Behandlung von Vorbezügen und Rückzahlungen von den Kantonen unterschiedlich regeln werden kann, ohne gegen das Steuerharmonisierungsgesetz zu verstoßen. Zudem wurde erklärt, dass es keinen Verstoß gegen das Rechtsgleichheitsgebot gibt, wenn die steuerliche Belastung bei einer höheren Liquidität aus einem Vorbezug bis zur Rückzahlung höher ist.

In Anbetracht dieser Feststellungen wurde die Beschwerde der Kläger abgewiesen. Was denken Sie über die Handhabung des Steuergesetzes bezüglich Vorbezüge und Rückzahlungen?

3/5 - (1 vote)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert