Bundesgericht zu Personalverleih in Ausschreibungen

Am 30. Januar 2025 hat das Schweizerische Bundesgericht in der Sache 2C_587/2023 entschieden, dass die Regelungen des neuen kantonalen Gesetzes über öffentliche Beschaffungen (LCMP/NE) zur Limitierung des Personalverleihs in Ausschreibungen teilweise unzulässig sind.

Insbesondere stellte das Gericht fest, dass der Artikel 10 LCMP/NE, der eine maximale Anzahl von temporären Arbeitskräften in Bauaufträgen festlegt, gegen das Interkantonale Abkommen über die Märkte (AIMP 2019) verstößt und deshalb nichtig ist. Hingegen ist der Artikel 9 LCMP/NE, der es den Behörden ermöglicht, den Einsatz von Personalverleih in Ausschreibungen zu beschränken, als zulässige Ausführung des AIMP 2019 zu betrachten.

Das Gericht unterstrich, dass die Regelungen im Artikel 9 LCMP/NE mit dem Recht auf wirtschaftliche Freiheit vereinbar sind, da sie darauf abzielen, die ordnungsgemäße Ausführung öffentlicher Aufträge sicherzustellen.

Zusammenfassend wurde die Beschwerde teilweise stattgegeben, indem Artikel 10 LCMP/NE aufgehoben wurde, während Artikel 9 LCMP/NE gültig bleibt. Dies wirft die Frage auf: Wie werden diese neuen Regelungen von den betroffenen Unternehmen in der Praxis umgesetzt?

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