In einem wegweisenden Urteil entschied das Schweizer Bundesgericht am 19. März 2025, dass die Verweigerung der Zustimmung zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für einen irakischen Staatsangehörigen im Hinblick auf dessen wiederholte Straffälligkeit gerechtfertigt sei. Der Beschwerdeführer war seit seiner Einreise in die Schweiz mehrfach straffällig geworden und hatte eine längere Freiheitsstrafe verbüßt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) lehnte 2021 die Zustimmung zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ab und wies ihn aus der Schweiz weg.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz die öffentliche Sicherheit und die Interessen an der Wegweisung des Beschwerdeführers angemessen gewichtet habe. Die Verhältnismässigkeitsprüfung war nach Ansicht des Gerichts korrekt, da die wiederholte Delinquenz des Beschwerdeführers ein erhebliches öffentliches Interesse an seiner Wegweisung begründe.
Darüber hinaus bestätigte das Gericht, dass das Zustimmungsverfahren nach Art. 99 Abs. 2 AIG
verfassungskonform sei, auch wenn es hierdurch zu einem zusätzlichen Instanzenzug komme. Die Vorinstanz habe alle relevanten Aspekte, darunter die familiäre Situation des Beschwerdeführers, berücksichtigt und zu Recht auf die öffentliche Sicherheit abgestellt.
Insgesamt wurde die Beschwerde abgewiesen, und die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Was halten Sie von der Entscheidung des Bundesgerichts in diesem Fall, insbesondere im Hinblick auf die Abwägung zwischen individuellen Rechten und dem öffentlichen Interesse?