Bundesgericht bekräftigt Gleichstellung in Studentensozialverbänden

In einem prägnanten Urteil vom 25. März 2025 (BGer vom 25.03.2025, 2C_441/2024) hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, dass die Universität Lausanne die Anerkennung der Sektion Vaud der Schweizerischen Zofingia-Gesellschaft, einer Studentenvereinigung, die ausschliesslich männliche Mitglieder akzeptiert, aufgrund von Gleichstellungsgründen ablehnen kann.

Die Richter führten aus, dass das Bestreben der Universität, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, ein übergeordnetes Interesse darstellt, welches in der Abwägung der Rechte und Interessen der Beteiligten berücksichtigt werden muss. Das Gericht stellte fest, dass sich die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in dieser Hinsicht seit der früheren Entscheidung (ATF 140 I 201) seit 2014 nicht entscheidend verändert haben. Daher ist der Rückgriff auf diese frühere Entscheidung gerechtfertigt.

Die Entscheidung zeigt, dass die Universität bei der Vergabe des Status als universitäre Vereinigung das Recht hat, die Kriterien zur Förderung der Gleichstellung und der Chancengleichheit zu berücksichtigen. Diese Entscheidung betont die Verantwortung der Bildungseinrichtungen, Diskriminierungen nicht nur zu erkennen, sondern aktiv entgegenzuwirken.

Was halten Sie von dieser Entscheidung und dem Umgang mit Geschlechtergleichstellung in studentischen Institutionen?

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