Mit seinem Urteil vom 13.08.2025, 1C_200/2024 (zur Publikation vorgesehen) setzt das Bundesgericht ein klares Zeichen für die Bedeutung kommunaler Mitsprache im Bau- und Planungsrecht.
Gegenstand war ein Grossprojekt auf einer gemeindeeigenen, bislang unüberbauten Parzelle in Montreux. Obwohl ein von der Bürgerschaft mittels Volksinitiative beschlossener Umzonungswunsch (Grünzone statt Überbauung) bereits im Jahr 2023 grosse Zustimmung fand, hatte die Gemeinde parallel eine Baubewilligung für ein Wohnquartier mit über 230 Wohnungen erteilt. Diese Bewilligung wurde auch von der kantonalen Justiz zunächst geschützt.
Das Bundesgericht konstatierte jedoch eine wesentliche Änderung der Umstände: Erstens wurde der zugrundeliegende Nutzungsplan (nPGA) vom Bundesgericht bereits 2020 wegen Überschreitung der Bauzone aufgehoben. Zweitens ist der Erfolg der Volksinitiative, die ausdrücklich eine Umzonung in eine Grünzone verlangt, von entscheidender Bedeutung. Werden solche Initiativen ignoriert, läuft die demokratische Mitwirkung der Bevölkerung ins Leere.
Infolgedessen sei die Erteilung und Aufrechterhaltung der Baubewilligung unzulässig, solange noch nicht klar ist, wie die betroffene Parzelle im Rahmen der laufenden Planungsrevision tatsächlich genutzt werden soll. Dies gelte umso mehr, als es sich um gemeindeeigenes Land handelt und das Interesse am Planungs- und Rechtsfrieden hinter dem Interesse an einer materiell richtigen Planung zurückstehen muss.
Das Bundesgericht hebt daher sowohl die kantonalen Urteile als auch die Baubewilligung auf und verweist die Sache zu neuer Beurteilung zurück. Die Gemeinde muss nun unter Einbezug der demokratisch abgestützten Umzonungsinitiative neu über die künftige Nutzung entscheiden.
Wie beurteilen Sie diese Stärkung des direktdemokratischen Einflusses im Bau- und Planungsrecht?