Anfechtungsfristen bei unentgeltlicher Rechtspflege

Das Schweizer Bundesgericht hat in einem Urteil vom 19. Februar 2025 (BGer vom 19.02.2025, 4A_623/2024) entschieden, dass die Anfechtung einer Verfügung über unentgeltliche Rechtspflege innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgen muss. Andernfalls verliert der Beschwerdeführer die Möglichkeit, zusammen mit dem Endentscheid eine spätere Anfechtung durchzuführen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Kläger gegen die Abweisung seines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege durch das Bezirksgericht Zürich kein separates Rechtsmittel binnen der vorgesehenen Frist eingelegt. Das Obergericht wies daraufhin die Berufung des Klägers als verspätet zurück, was letztlich zur Entscheidung des Bundesgerichts führte. Die Richter entschieden, dass eine Anfechtungsobliegenheit für qualifizierte prozessleitende Verfügungen besteht und dass die Anfechtungsmöglichkeit mit Ablauf der Beschwerdefrist verwirkt.

Das Urteil stellt klar, dass die Rechtsprechung keine fundamentale Rechtsfrage in der nachträglichen Anfechtbarkeit der Abweisung der unentgeltlichen Rechtspflege sieht. In diesem Sinne ist die rechtzeitige Einlegung von Rechtsmitteln entscheidend für die Durchsetzung von Rechten im schweizerischen Zivilprozess.

Was halten Sie von dieser Entscheidung? Gibt es Aspekte der Anfechtungsfristen, die Ihrer Meinung nach überdacht werden sollten?

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