Aufenthaltsbewilligung abgelehnt: Status als Arbeitnehmer

In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesgericht am 30. Januar 2025 (BGer vom 30.01.2025, 2C_162/2024) entschieden, dass ein französischer Staatsbürger keinen Anspruch auf die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung hat. Der Beschwerdeführer, der seit einem Arbeitsunfall 2019 keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt hat und auf Sozialhilfe angewiesen war, konnte die erforderlichen Kriterien zur Anerkennung als Arbeitnehmer im Sinne des Abkommens über die Freizügigkeit (ALCP) nicht erfüllen.

Das Gericht stellte klar, dass die Gewährung von Arbeitsvermittlung durch die IV nicht zu einer Änderung des Status des Beschwerdeführers führte. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die reintegration in den Arbeitsmarkt zu fördern, ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass er nicht als Arbeitnehmer gilt. Des Weiteren entschied das Gericht, dass ein Aufenthalt nach Beendigung der Erwerbstätigkeit nur dann möglich ist, wenn eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Gründe vorliegt, was hier nicht der Fall war.

Diese Entscheidung unterstreicht die strengen Anforderungen für die Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen und die Bedeutung der tatsächlichen Erwerbstätigkeit für ausländische Staatsangehörige. Wie sehen Sie die Auswirkungen dieses Urteils auf zukünftige Fälle?

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