Hinweis: Der Entscheid des Bundesgerichts zum Thema Sicherheitshaft und Replikrecht ist derzeit nicht abrufbar. Die Verbindung zur Gerichtsdatenbank war verweigert, weshalb der volle Entscheidstext nicht verfügbar ist.
Die reguläre Zitierung BGer vom 13.03.2026, 7B_178/2026 (zur Publikation vorgesehen) ist bereits vergeben, enthält aber aktuell keinen publizierbaren Text. Mangels Zugriff sind Sachverhalt, Erwägungen und Entscheid nicht inhaltlich auswertbar.
Praxisrelevante Konsequenzen für Prozessanwältinnen und -anwälte:
- Der Fall kann derzeit nicht als präjudiziell zitiert werden.
- Rechtliche Unsicherheit besteht, bis der Text publiziert oder zugänglich gemacht ist.
- Empfehlung: Fallmonitoring (Publikationsliste des BGer), allfällige Akteneinsichtsgesuche prüfen und Klienten auf die temporäre Evidenzlücke hinweisen.
Soweit Parteien im Beschluss anonymisiert geführt würden, ist hier absichtlich auf konkrete Namen verzichtet; allgemein ist der Begriff „Beschwerdeführer“ oder die Verfahrensrolle zu verwenden.
Frage an die Leserschaft: Wie verfahren Sie in Ihrer Praxis, wenn ein für die Strafprozessleitung relevantes BGer‑Urteil anfänglich nicht verfügbar ist?