Bundesgericht bekräftigt Bedingungen für Aufenthaltsbewilligung

Das Schweizer Bundesgericht hat in seinem Urteil BGer vom 19.03.2025, 2C_406/2024 entschieden, dass ein Aufenthaltstitel lediglich bei nachgewiesener, langandauernder Partnerschaft mit einem Schweizer Bürger aufrechterhalten werden kann. Im vorliegenden Fall beanspruchte der Beschwerdeführer eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung, basierend auf seiner eingetragenen Partnerschaft, jedoch wurde der Antrag abgelehnt, da die Höhe der vorgebrachten häuslichen Gewalt nicht hinreichend belegt werden konnte.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Beschwerdeführer in vertretbarer Weise einen Anspruch auf Aufenthaltsverlängerung ableiten kann, jedoch die Vorinstanz keine ausreichenden Beweise für die behauptete häusliche Gewalt fand. Zudem stellte das Bundesgericht fest, dass die Rückkehr des Beschwerdeführers nach Brasilien zumutbar sei, da die medizinische Versorgung dort gewährleistet ist und somit gesundheitliche Aspekte nicht für einen Verbleib in der Schweiz sprechen.

Das Urteil erläutert die Kriterien für eine Aufenthaltsbewilligung und stellt klar, dass die Beweislast bei den Parteien liegt. Insbesondere wird betont, dass bei Vorliegen häuslicher Gewalt die Nachweise entscheidend sind, um einen Hürdenfall zu begründen.

Was halten Sie von den Entscheidungskriterien des Bundesgerichts in diesem Fall?

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