Am 15. Januar 2025 hat das Schweizer Bundesgericht in einem wegweisenden Urteil (9C_37/2024) entschieden, dass die Verordnung über die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (ZulaV) des Kantons Bern rechtmäßig ist. Die ZulaV, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, legt Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte fest, die im ambulanten Bereich tätig sind.
Das Gericht stellte fest, dass die Beschwerdeführenden, die Vereinigung A.________ und Dr. med. B.________, legitimiert sind, die ZulaV anzufechten, da sie direkt von der Regelung betroffen sind. In der Begründung betont das Bundesgericht, dass die angefochtene Verordnung einen normativen Akt darstellt, der direkt vor dem Bundesgericht angefochten werden kann, weil der Kanton Bern kein abstraktes Normkontrollverfahren kennt.
Die Argumentation der Beschwerdeführenden, die ZulaV beeinträchtige ihre wirtschaftlichen Interessen und fehle eine ausreichende Datengrundlage, wurde zurückgewiesen. Das Urteil unterstützt die zwingende Notwendigkeit dieser Regelung zur Steuerung des ambulanten Gesundheitsmarktes, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Insgesamt zeigt das Urteil die Balance zwischen der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung und der Kontrolle von Gesundheitskosten auf.
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