In einem wegweisenden Urteil hat das Schweizer Bundesgericht am 26. März 2025 entschieden, dass die Stiftungen A.________ und C.________ nicht als gewerbsmässige Effektenhändler eingestuft werden können. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hatte ursprünglich festgelegt, dass die Stiftungen für den Zeitraum von 2011 bis 2016 Umsatzabgaben schulden, basierend auf ihren Aktivitäten im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsplänen.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Stiftungen die steuerbaren Urkunden in eigenem Namen kauften und verkauften und somit nicht als gewerbsmässige Händler oder Vermittler qualifiziert werden konnten. Diese Entscheidung schlägt eine wichtige Brücke in der steuerlichen Einordnung von Stiftungen und deren Beteiligungen an Handelsgeschäften. Das Bundesgericht hat daher entschieden, dass die bisher bezahlten Umsatzabgaben zurückerstattet werden müssen.
Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf ähnliche Fälle und stellt die Verantwortung der ESTV in Frage, insbesondere hinsichtlich der Kriterien, die zur Einstufung als Effektenhändler führen. Dieses Urteil ist für alle professionellen Finanzintermediäre von Bedeutung.
Für weitere Informationen können Sie das vollständige Urteil hier einsehen.