In seinem Urteil vom BGer vom 06.02.2025, 4A_466/2023 (zur Publikation vorgesehen) fasste das Bundesgericht wesentliche Erkenntnisse zur Behandlung von Doppelstaatsangehörigen im Rahmen des bilateralen Investitionsschützes (TBI) zusammen. Gegenstand des Verfahrens war ein Doppelstaatsangehöriger, der gegen die Republik Venezuela klagte und sich auf die Bestimmungen des TBI berief.
Das Gericht stellte fest, dass die Definition des Begriffs „Investoren“ im TBI nicht klar regelt, wie mit Doppelstaatsangehörigen umzugehen ist. Es wurde entschieden, dass der Grundsatz der dominierenden und effektiven Staatsangehörigkeit zur Anwendung kommt, um zu bestimmen, ob ein Doppelstaatsangehöriger unter den Schutz des TBI fällt. Im vorliegenden Fall wurde die nationalitäre Zugehörigkeit des Beschwerdeführers als venezolanisch eingestuft, was zur Ablehnung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts führte.
Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für Investoren mit dualer Staatsangehörigkeit, da sie aufzeigt, dass ihre Schutzrechte stark von ihrer dominierenden Staatsangehörigkeit abhängen. Investoren sollten sich der potenziellen Risiken bewusst sein, die sich aus einer dualen Staatsangehörigkeit im Kontext internationalen Investitionsrechts ergeben können.
Wie bewerten Sie die Entscheidung des Bundesgerichts in Bezug auf die Rechte von Doppelstaatsangehörigen im Investitionsschutz?