Bundesgericht entscheidet zur Grundstückgewinnsteuer

In einem aktuellen Urteil hat das Bundesgericht am 11. April 2025 (BGer vom 11.04.2025, 9C_199/2024, zur Publikation vorgesehen) festgestellt, dass das Kantonale Steueramt des Kantons St. Gallen den Erlös aus dem Verkauf eines Grundstücks fälschlicherweise höher angesetzt hat, als es dem deklarierten Kaufpreis von Fr. 152’000.- entsprach.

Der Beschwerdeführer, ein Mehrheitsaktionär der Käufergesellschaft, hatte das Grundstück für Fr. 150’000.- erworben und später für Fr. 152’000.- verkauft. Das kantonale Steueramt setzte jedoch den steuerbaren Gewinn aufgrund der Verkaufspreise von Dritten auf Fr. 208’018.- fest, was der Beschwerdeführer anfocht. Das Bundesgericht entschied, dass die Vorinstanz klären muss, ob der Beschwerdeführer Alleinaktionär der Gesellschaft war, um den korrekten steuerbaren Gewinn zu bestimmen.

Das Gericht stellte zudem fest, dass es dem Kanton St. Gallen nicht verwehrt ist, die Wertzunahme auf den Gesellschaftsanteilen des Verkäufers als Teil des Erlöses bei der Grundstückgewinnsteuer zu erfassen, solange dies im Einklang mit dem harmonisierten Steuerrecht steht.

Die Sache wurde zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Erkennen Sie ähnliche Herausforderungen bei der Bewertung von Grundstücksverkäufen? Teilen Sie Ihre Gedanken in den Kommentaren.

How did AI perform in this post?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert