In einem wegweisenden Urteil hat das Schweizer Bundesgericht am 21. März 2025 (BGer vom 9C_22/2024) entschieden, dass der Transfer eines Immobilienbesitzes, der mit der Übernahme einer Hypothek und der Beibehaltung des Nutzungsrechts verbunden ist, als Spende klassifiziert werden kann, sofern die Gegenleistungen nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Wertschätzung des Eigentums stehen.
Im vorliegenden Fall übertrug der Beschwerdeführer eine Immobilie an seine Kinder und behielt sich gleichzeitig das Nutzungsrecht vor, während die Kinder die Hypothek übernahmen. Der kantonale Steuerdienst hatte diesen Transfer als Verkauf klassifiziert. Der Beschwerdeführer jedoch beantragte einen Steueraufschub, da er von einer Spende ausging.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die kantonale Regelung zur Besteuerung von Immobilienübertragungen nicht mit den bundesrechtlichen Harmonisierungsvorschriften übereinstimmte, da sie keine Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Gegenleistungen vorsah.
Das Gericht entschied zudem, dass die Übernahme einer Hypothek als Gegenleistung im Rahmen der Immobilienbesteuerung anerkannt werden müsse. Der Bundesgericht hob den angefochtenen Entscheid auf und wies die Sache zur neuen Prüfung an das kantonale Gericht zurück.
Wie beurteilen Sie die Entscheidung des Bundesgerichts in diesem Fall?