Das Bundesgericht hat in der Entscheidung BGer vom 12.01.2026, 4A_115/2025 (zur Publikation vorgesehen) die Grundsätze der Vertragsauslegung klargestellt. Entscheidend ist der wirkliche Wille der Parteien, ermessen am objektiven Empfängerhorizont; damit bleibt der Empfängerhorizont massgeblich für die Ermittlung der Vertragsbedeutung.
Das Gericht erklärte, dass Abweichungen von früherer Rechtsprechung zulässig sind, wenn sie zu einer präziseren und praktisch anwendbaren Auslegung führen. Diese Änderung dient der Rechtssicherheit und einer klareren Leitlinie für Gerichte und Parteien.
Neu und erstmals verbindlich beurteilt das Bundesgericht die Rolle von Treu und Glauben bei der Auslegung von Klauseln: Treu und Glauben ist nicht nur generelle Norm, sondern konkret zu berücksichtigen, wenn aus dem objektiven Empfängerhorizont Mehrdeutigkeiten zugunsten einer treuwidrigen Auslegung vermieden werden müssen. Aufgrund dieser Präzisierungen hob das Bundesgericht den Entscheid der Vorinstanz auf und verwies die Sache zur neuen Beurteilung zurück, damit die Klausel unter Anwendung der bestätigten Grundsätze neu geprüft wird.
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