Bundesgericht stärkt Rechtsprechung zu Leistungsbetrug

Am 6. Februar 2025 hat das Schweizer Bundesgericht in den Verfahren 7B_540/2023 und 7B_541/2023 wichtige Entscheidungen zum Thema Leistungsbetrug gefällt. Der Beschwerdeführer A.A.________ wurde wegen Leistungsbetrugs, Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt.

In seinem Urteil entschied das Bundesgericht, dass der Leistungsbetrug gemäß Art. 14 Abs. 1 VStrR nur die in der Norm ausdrücklich erwähnten Leistungen des Gemeinwesens umfasst; Bürgschaften fallen nicht unter die Tatbestandsvariante des Erfüllungsbetrugs. Dies bedeutet, dass A.A.________ in diesem Punkt freigesprochen wurde, da die Bürgschaften nicht unter die relevanten Bestimmungen fielen.

Das Gericht stellte zudem fest, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft im vorliegenden Fall zu Recht als Privatklägerin zugelassen wurde, da sie durch die Straftaten in ihren persönlichen Rechten unmittelbar verletzt wurde. Darüber hinaus bestätigte das Bundesgericht, dass die Vorinstanz die Bildung von Rückstellungen in den Jahresabschlüssen der C.D.________ AG korrekt beurteilt hat, da die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaften eine solche Rückstellung erforderten.

Diese Entscheidungen verdeutlichen, dass das Bundesgericht nicht nur die spezifischen rechtlichen Grundlagen, sondern auch die finanziellen und sozialen Auswirkungen von strafbarem Verhalten bei seiner Urteilsfindung berücksichtigt. Welche Erfahrungen haben Sie mit der bisherigen Rechtsprechung zum Leistungsbetrug gemacht?

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