Bundesgericht urteilt über Immobilienbewertung in Genf

In einem wegweisenden Urteil vom 28. Februar 2025 hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, dass die Regelungen der Loi 13’030 zur Indexierung der steuerlichen Werte von Immobilien im Kanton Genf gegen das Recht verstoßen. Konkret stellte das Gericht fest, dass die Vorschriften, die die Wertanpassung von Immobilien an den Index der Konsumentenpreise (IGPC) knüpfen und auf 1 % begrenzen, zu einer systematischen Unterbewertung führen.

Der Beschwerdeführer, ein Immobilienbesitzer in Genf, hatte argumentiert, dass die Regelungen seine Immobilie unterbewerten und somit ein unzulässiges Steuerungleichgewicht schaffen würden. Das Bundesgericht bestätigte die Berechtigung des Beschwerdeführers, auch wenn er nicht direkt benachteiligt war, und erkannte sein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der Bestimmungen an.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Anwendung des IGPC zur Immobilienbewertung nicht geeignet ist, die tatsächliche Wertentwicklung der Immobilien im Kanton Genf abzubilden, da die Indexierung auf 1 % nicht mit der realen Preisentwicklung Schritt hält. In Folge dieser Überlegungen wurden die entsprechenden Bestimmungen der LEFI 2022 aufgehoben.

Welches sind Ihrer Meinung nach die nächsten Schritte für die Gesetzgebung im Kanton Genf bezüglich der Immobilienbewertung?

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