Bundesgericht zu Untersuchungshaft und Wiederholungsgefahr

Das Schweizer Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 5. Februar 2025 (BGer vom 05.02.2025, 7B_1440/2024) entschieden, dass die Anordnung von Untersuchungshaft auch ohne vorherige schwere Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Integrität einer Person auf Grundlage der qualifizierten Wiederholungsgefahr gerechtfertigt werden kann. Der Beschwerdeführer, der wegen Verdachts auf mehrfachen Raub festgenommen wurde, hatte um Entlassung aus der Untersuchungshaft gebeten, welche jedoch abgelehnt wurde.

Das Gericht stellte fest, dass die Vorinstanz die relevanten Aspekte der Anlasstat und die Gefahr für die Integrität der Opfer ausreichend gewürdigt hat. Diesem Urteil zufolge ist die tatsächliche Feststellung einer schweren Beeinträchtigung der Opfer für die Anordnung der Haft nicht zwingend erforderlich. Ein dringender Tatverdacht auf ein schweres Verbrechen genügt.

Die Einschätzungen von Fachgutachten zur Wiederholungsgefahr spielen eine zentrale Rolle in der Beurteilung der Haftgründe. Die Argumentation des Beschwerdeführers, dass keine schwerwiegende Beeinträchtigung vorliege, wurde als unbegründet erachtet. Die Beschwerden wurden abgewiesen, während jedoch die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege gutgeheissen wurden.

Wie beurteilen Sie die Entscheidung des Bundesgerichts in Bezug auf die Wiederholungsgefahr?

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