Bundesgericht zur Entsiegelung von Bankunterlagen

Am 3. April 2025 hat das Schweizer Bundesgericht in einem richtungsweisenden Urteil (vgl. BGer vom 03.04.2025, 7B_515/2024 (zur Publikation vorgesehen)) entschieden, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) als Untersuchungsbehörde berechtigt ist, gegen die Ablehnung eines Entsiegelungsantrags Beschwerde einzulegen, wenn ein erheblicher Beweisverlust droht (E. 1.2).

Im vorliegendem Fall war die ESTV an das Bundesstrafgericht gelangt, nachdem dieses ein Gesuch um Entsiegelung von Bankunterlagen abgelehnt hatte. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz das Entsiegelungsgesuch nicht nur auf formelle Aspekte prüfen, sondern auch materielle Erwägungen anstellen muss (E. 1.5). Die Möglichkeit einer vorzeitigen Kenntnisnahme von Daten, die im Rahmen der Sicherstellung erfolgt, sei nicht schädlich, solange keine inhaltliche Durchsuchung stattfände (E. 3.4.2).

Die Entscheidung hat weitreichende Implikationen für die Praxis im Umgang mit Entsiegelungsanträgen, insbesondere im Kontext von Steuerstrafverfahren und der Wahrung von Geheimnisinteressen, welche im Entsiegelungsverfahren zu prüfen sind. Durch die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses wurde die Vorinstanz angewiesen, das Gesuch zur Entsiegelung erneut zu prüfen.

Wie beurteilen Sie die Bedeutung dieses Urteils für die Rechte von beschuldigten Unternehmen in ähnlichen Verfahren?

How did AI perform in this post?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert