In seinem Urteil vom 3. April 2025 (BGer vom 03.04.2025, 7B_515/2024 (zur Publikation vorgesehen)) hat das Schweizer Bundesgericht wichtige Grundsätze zur Entsiegelung von Bankunterlagen im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung aufgestellt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) war in einer Strafuntersuchung wegen Steuerhinterziehung tätig und beantragte, bestimmte Bankunterlagen zu entsiegeln, die aufgrund einer vorangegangenen Einsprache der betroffenen Gesellschaft versiegelt waren.
Das Gericht stellte fest, dass die ESTV berechtigt ist, ein Entsiegelungsgesuch einzureichen, wenn die Unterlagen für die Aufklärung von Steuerwiderhandlungen von Bedeutung sind. Ein entscheidendes Argument war, dass ein schwerer Verfahrensmangel vorliegt, wenn die Untersuchungsbehörde selbst Zugang zu versiegelten Informationen hat, bevor ein Gericht die Zulässigkeit des Zugangs beurteilt. Diese Aspekte lassen darauf schließen, dass die Rechtsprechung die strikte Wahrung eines fairen Verfahrens und den Schutz von Geheimnisinteressen betont.
Die Sache wurde zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückgewiesen, die nun auch die schutzwürdigen Geheimnisinteressen der betroffenen Partei berücksichtigen muss. Diese Entscheidung unterstreicht die Komplexität von Entsiegelungsverfahren und die Notwendigkeit einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung in solchen Fällen.
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