Debatten in Schule: Zehnwochenverbot unzulässig

Der Bundesgerichtsentscheid bestätigt: Ein Lehrling hat grundsätzlich Anspruch auf die unentgeltliche Nutzung von Schulräumen für einen ausgewogenen politischen Debattanlass, sofern dieser dem normalen Zweck der Räumlichkeiten entspricht und durch eine angemessene Moderation begleitet wird. Siehe Entscheidung BGer vom 25.02.2026, 1C_208/2025 (zur Publikation vorgesehen).

Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, Lehrling am Centre professionnel du Nord-vaudois (CPNV), wollte ein kontroverses, paritätisch besetztes Debattforum mit neutraler Moderation organisieren. Die Schulleitung verweigerte die Raummiete gestützt auf eine kantonale Richtlinie, die politische Debatten in den zehn Wochen vor Wahlen verbietet.

Rechtlich hielt das Bundesgericht fest, dass das Verbot als pauschale Sperre den Freiheitsrechten (Art. 16 und 22 BV; Art. 10 und 11 EMRK) widerspricht. Die kantonale Verfassungsnorm zur staatsbürgerlichen Bildung (Art. 85 KV VD) sei programmatisch und schaffe keinen individuellen Anspruch, könne aber in die Interessenabwägung einfliessen. Eine generelle Zehnwochenregel erweist sich hier als unverhältnismässig, weil bei ausgewogener Teilnahme und adäquater Moderation das Risiko unzulässiger Propaganda nicht gegeben ist.

Ergebnis: Entscheid und Verfügung wurden aufgehoben; Verletzung der Freiheitsrechte festgestellt.

Wie gehen Sie in Ihrer Praxis mit Anfragen für politische Veranstaltungen an Schulen um?

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