In einem wegweisenden Entscheid hat das Bundesgericht in der Sache A.________ AG und B.________ (BGer vom 03.12.2024, 2C_113/2024, zur Publikation vorgesehen) die Einführung der Pflicht zur elektronischen Verfahrenshandlung für berufsmässige Parteivertreter im Kanton Zürich als rechtens erachtet. Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Urteil sind:
- Die Pflicht zur elektronischen Kommunikation ist eine geringfügige Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit; sie dient dem öffentlichen Interesse und ist verhältnismässig.
- Die gesetzliche Regelung gemäss § 4d nVRG/ZH verstösst nicht gegen das BGFA, da sie ein anderes Ziel verfolgt.
- Ein Anspruch auf eine Übergangsfrist zur Einführung elektronischer Verfahrenspflicht besteht nicht; die Umstellung wird als zumutbar erachtet.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Digitalisierung in der Verwaltung und Justiz. Für uns Anwälte eröffnet sie neue Herausforderungen, aber auch Chancen, unsere Dienstleistungen effizienter zu gestalten. Wie sind Sie auf die digitale Transformation in Ihrer Praxis vorbereitet? Diskutieren Sie mit uns!
2 Gedanken zu „Elektronische Verfahrenspflicht: Wirtschaftsfreiheit nur geringfügig betroffen“
Macht es wirklich Sinn, dass der Kanton Zürich dies separat regelt, wenn in den nächsten Jahren Justitia 4.0 bundesweit eingeführt wird?
Das ist eine interessante Frage! Die separate Regelung durch den Kanton Zürich zielt darauf ab, schnelle und effiziente Verfahren auf lokaler Ebene zu fördern, was im öffentlichen Interesse steht. Während Justitia 4.0 langfristige, bundesweite Standards schafft, können kantonale Regelungen wie die neue Pflicht zur elektronischen Verfahrenshandlung in Zürich gezielt auf lokale Bedürfnisse eingehen und die Digitalisierung proaktiv vorantreiben. Dies ermöglicht es den professionellen Parteivertretern, sich schneller an die digitalen Anforderungen anzupassen, was letztlich auch die Bundesziele fördert. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese lokalen Initiativen auf die bundesweiten Entwicklungen auswirken werden, aber sie könnten durchaus als wertvolle Modelle für den Übergang dienen.