Nachbesteuerung: Keine aktive Anzeige nötig!

Die kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichts (BGer vom 05.12.2024, 9C_42/2024) bringt wesentliche Erkenntnisse für die Nachbesteuerung von Erben im Kanton Zürich. Das Gericht entschied, dass eine aktive Anzeige durch die Erbin, B.________, entbehrlich ist, sofern die Steuerbehörde aus eigener Initiative von einer Unterbesteuerung Kenntnis erlangt hat (E. 4.1.1).

Wesentlich ist zudem, dass die Voraussetzungen für die vereinfachte Nachbesteuerung nicht gegeben sind, wenn die Steuerbehörde bereits vor dem Tod des Erblassers von Steuerhinterziehung erfahren hat (E. 4.2.4). In diesem Fall war die Erblasserin A.________ bereits im Fokus der Behörde, was die Argumentation der Erbin schwächte.

Ein weiterer zentraler Punkt der Entscheidung betrifft die ordentliche Nachbesteuerung: Hier spielt der Aktenstand zum Zeitpunkt der Veranlagung eine entscheidende Rolle. Es sind keine klar ersichtlichen Fehler in der Steuererklärung notwendig, um neue Tatsachen zu begründen (E. 5.2.3).

Diese Entscheidung gibt sowohl Steuerberatern als auch Erben wertvolle Hinweise für die Praxis. Wie interpretieren Sie die Anforderungen an die aktive Anzeige bei der Nachbesteuerung?

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