Neue Urteil: Adaptive Antennen im Einklang mit NISV

Das kürzlich veröffentlichte Urteil des Bundesgerichts (BGer vom 09.12.2024, 1C_307/2023, zur Publikation vorgesehen) bringt wichtige Klarstellungen zur Baubewilligung von Mobilfunkantennen ins Spiel. Im Zentrum der Entscheidung steht die Regelung des Korrekturfaktors für adaptive Antennen gemäss der NISV.

Wesentlich ist, dass das Gericht feststellt, die Regelung sei stufengerecht und verletze nicht die gesetzlichen Kompetenzen des Bundesrates (E. 5.4). Dies bedeutet, dass adaptive Antennen, die eine geringere durchschnittliche Strahlenbelastung aufweisen, im Vergleich zu konventionellen Antennen zulässig sind und die Sicherheitsmargen auch bei möglichen kurzfristigen Überschreitungen weiterhin gewährleistet sind (E. 6.4).

Die bestehenden Grenzwerte der NISV wurden zudem als rechtskonform erachtet und spiegeln den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand bezüglich gesundheitlicher Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung wider (E. 9.1). Dies könnte eine bedeutende Erleichterung für zukünftige Projekte im Bereich der Mobilfunkinfrastruktur darstellen.

Wie planen Sie, die Erkenntnisse dieser Entscheidung in Ihrer Praxis umzusetzen? Gibt es ähnliche laufende Verfahren, die von diesem Urteil betroffen sein könnten?

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