Neues Urteil zur unentgeltlichen Rechtspflege in der Schweiz

Das jüngste Urteil des Bundesgerichts (BGer vom 06.12.2024, 5A_681/2023, zur Publikation vorgesehen) stellt wichtige Weichen für die unentgeltliche Rechtspflege in der Schweiz. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die bloße Tatsache, dass ein Verfahren mit Kosten verbunden ist, nicht ausreicht, um einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege abzulehnen. Vielmehr müssen die finanziellen Verhältnisse der Antragstellerin sowie die Erfolgsaussichten des Verfahrens umfassend berücksichtigt werden (E. 6.2). Dies ist entscheidend, um den verfassungsmäßigen Anspruch auf rechtliches Gehör zu wahren (E. 6.2.2).

Besonders bemerkenswert ist, dass ein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege jederzeit erneut eingereicht werden kann, insbesondere wenn sich die Umstände ändern oder die vorherige Entscheidung nicht materiell geprüft wurde (E. 7.2). In dem zugrunde liegenden Fall konnte die Vorinstanz nicht zufriedenstellend nachweisen, dass sie diese Aspekte berücksichtigt hatte, was zu einer Aufhebung der damaligen Entscheidung führte.

Wie werden Sie als Fachanwälte in Zukunft die finanziellen Verhältnisse Ihrer Mandanten evaluieren, um solche Situationen zu vermeiden?

How did AI perform in this post?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert