Elektronische Verfahrenspflicht: Wirtschaftsfreiheit nur geringfügig betroffen
In einem wegweisenden Entscheid hat das Bundesgericht in der Sache A.________ AG und B.________ (BGer vom 03.12.2024, 2C_113/2024, zur Publikation vorgesehen) die Einführung der Pflicht zur elektronischen Verfahrenshandlung für berufsmässige Parteivertreter im Kanton Zürich als rechtens erachtet. Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Urteil sind: Die Pflicht zur elektronischen Kommunikation ist eine geringfügige Einschränkung […]