Am 12. Dezember 2024 hat das Bundesgericht in der Sache 6B_650/2022 und 6B_664/2022 eine bedeutsame Entscheidung getroffen, die die Grenzen der strafrechtlichen Verfolgung von Journalisten im Rahmen ihrer professionellen Tätigkeit betrifft. Das Gericht hob die Verurteilung der Journalistin A.________ auf, die wegen des Transports und der Montage eines 3D-gedruckten Pistolenmodells angeklagt war.
Die Ausgangssituation ist wie folgt: Die Journalistin hatte Teile eines Pistolenmodells bestellt und transportiert, ohne die notwendige Genehmigung zu besitzen. Ihr Ziel war es, im Rahmen eines investigativen Berichts auf die Gefahren von 3D-gedruckten Waffen aufmerksam zu machen. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Handlung der Journalistin in einem klaren Zusammenhang mit ihrer journalistischen Tätigkeit stand, die darauf abzielte, die Öffentlichkeit über Sicherheitsrisiken zu informieren.
In seiner Beurteilung stellte das Gericht fest, dass die Anwendung von Art. 33 al. 1 let. a LArm nicht als notwendig erachtet werden kann. Es führte aus, dass mildere Maßnahmen, wie eine Verwarnung, ausgereicht hätten, um die Interessen der öffentlichen Sicherheit zu wahren, ohne übermäßige Einschränkungen der Pressefreiheit zu verursachen. Diese Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit der journalistischen Freiheit und die Notwendigkeit, diese bei der Bewertung von rechtlichen Konsequenzen zu berücksichtigen.