Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichts (BGer vom 31.10.2024, 4A_339/2022) beleuchtet mehrere einschneidende Aspekte des Mietrechts. Zentrale Erkenntnis ist, dass ein Mietzins, der ohne die offizielle Mietzinsformel vereinbart wurde, als nichtig gilt. Dies zwingt den Richter dazu, den Mietzins eigenständig festzulegen (E. 3).
Bei der Festlegung muss der Bruttorenditeansatz angewandt werden, wobei die pauschale Berücksichtigung der Instandhaltungs- und laufenden Kosten essenziell ist (E. 7.5). Darüber hinaus wurde der Zuschlag zum Referenzzinssatz auf 3,5 % erhöht, solange der Referenzzinssatz 2 % nicht überschreitet (E. 7.2). Dies hat weitreichende Folgen für die Mietverhältnisse und die Berechnung der zulässigen Mietzinsen. In diesem Fall mussten die Mieter C. und B. insgesamt 25’655 Franken an überzahlten Mieten zurückerhalten.
Wie beurteilen Sie die Auswirkungen dieser Entscheidung auf Ihre zukünftigen Mietverträge und die Mietzinsfestlegung? Sind Sie schon einmal mit ähnlichen Fällen konfrontiert worden?