Der kürzlich veröffentlichte Entscheid des Bundesgerichts (BGer vom 16.12.2024, 9C_334/2024 zur Publikation vorgesehen) hat entscheidende Klarstellungen zur Witwerrente getroffen. Insbesondere wurde festgehalten, dass geschiedene Männer, die die Voraussetzungen für eine Gleichstellung mit verwitweten Personen erfüllen, nicht aufgrund der Volljährigkeit ihres jüngsten Kindes diskriminiert werden dürfen.
Die Kernpunkte des Urteils sind deutlich: Erstens kann die Witwerrente nicht allein mit dem Erreichen der Volljährigkeit eines Kindes aufgehoben werden, wenn der Betroffene einem verwitweten Mann gleichgestellt wird. Zweitens sind Verwaltungsweisungen, die eine Ungleichbehandlung zwischen diesen beiden Gruppen vorsehen, gesetzeswidrig. Dies bedeutet, dass Betroffene wie der fiktive A.________, dessen Anspruch auf Witwerrente vor Gericht bestätigt wurde, in Zukunft auf eine gerechte Behandlung hoffen können.
Dieser Fall wirft die Frage auf, wie andere Kasse mit ähnlichen Fällen umgehen werden. Sind auch Sie auf solche Ungleichbehandlungen gestoßen? Teilen Sie Ihre Erfahrungen!