Leistungsverweigerung bei Sanktionsverdacht im Krypto-Geschäft
Das Bundesgericht bestätigt, dass ein Wertpapierhaus Weisungen des Auftraggebers verweigern darf, wenn deren Ausführung gegen zwingendes Recht, namentlich gegen Sanktionen, verstossen würde. Entscheidend ist, dass die Verpflichtung zur Sperrung nach der Ukraine-Verordnung bereits einsetzt, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass verwaltete Vermögenswerte unter eine Vermögenssperre fallen («anzunehmen ist»), und nicht erst bei rechtlicher Gewissheit. […]