Aufsichtsbehörde hat keine Beschwerdebefugnis
Das Bundesgericht hält im Urteil BGer vom 22.10.2025, 5A_78/2025 (zur Publikation vorgesehen) fest, dass die Autorität für die Aufsicht über Stiftungen (ASF) im konkreten Verfahren keine Beschwerdebefugnis hatte. Streitgegenstand war die Wiedereinsetzung eines Stiftungsratsmitglieds nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Begründung: Die ASF ist organisatorisch Teil der Bundesverwaltung und besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie […]