Keine Zwangs‑Selbstbezichtigung für Passbeschaffung
Das Bundesgericht hat im Entscheid BGer vom 21.10.2025, 2C_64/2025 (zur Publikation vorgesehen) die Umwandlung einer vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung bestätigt, obwohl der Gesuchsteller keinen gültigen eritreischen Pass vorlegen konnte. Kernerkenntnis: Die Kantonsgerichtsurteile, die eine Aufenthaltsbewilligung wegen erfolgreicher Integration bejahen, dürfen nicht an die Bedingung geknüpft werden, dass die betroffene Person eine «Reueerklärung» […]