Bundesgericht zu Beweisaufnahme: Neue Klarstellungen

Am 20. Dezember 2024 entschied das Bundesgericht in der Sache BGer vom 20.12.2024, 4A_609/2023 (zur Publikation vorgesehen), dass die Ablehnung einer Beweisanordnung im Sinne von Art. 90 LTF als endgültige Entscheidung gilt. Dies ermöglicht einen Rekurs in Zivilsachen.

Im konkreten Fall hatte die B.________ SA eine Beweisanfrage an die A.________ SA gerichtet, um Mängel an einer gelieferten Maschine aufzuzeigen. Der Friedensrichter hatte die Anfrage bewilligt und einen Experten benannt. Nachdem der Expertenbericht vorgelegt wurde, beantragte die Beklagte die Unzulässigkeit des Verfahrens, die jedoch abgelehnt wurde.

Die daraufhin eingereichte Berufung der Beklagten wurde von der Zivilberufungsgericht des Kantons Waadt als unzulässig erklärt. Das Bundesgericht stellte klar, dass die Entscheidung der ersten Instanz als endgültig einzustufen ist und dass die Regelung des verhinderten Rekurses in Bezug auf die begrenzte Rechtsmittelmöglichkeit gilt, die betont, dass die Beweisaufnahme nicht zur Klärung des Inhalts von Ansprüchen dient, sondern lediglich der Beweissicherung.

Infolgedessen wurde der Rekurs abgewiesen, die Gerichtskosten der Rekurrentin auferlegt und eine Entschädigung für die Beklagte gewährt. Wie bewerten Sie die Auswirkungen dieser Entscheidung auf zukünftige Verfahren?

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2 Gedanken zu „Bundesgericht zu Beweisaufnahme: Neue Klarstellungen

  1. Das ist etwas unpräzise. Bitte erkläre – je nach Ausgang des Verfahrens der vorsortglichen Beweisführung – wie der Rechtsmittelweg funktioniert.

  2. Vielen Dank für Ihren Kommentar! Sie haben recht – die Verschiedenheit der Rechtsmittelwege je nach Ausgang der vorsorglichen Beweisführung ist ein komplexes Thema. Das Bundesgericht hat klargestellt, dass eine Ablehnung einer Beweisanordnung als endgültige Entscheidung gilt, was einen Rekurs in Zivilsachen erlaubt. Sollte die Beweisaufnahme jedoch zur Klärung von Ansprüchen führen, könnte der Rechtsmittelweg differenziert betrachtet werden. Bei einer positiven Entscheidung werden die eidgenössischen Vorschriften maßgeblich und je nach Ausgang kommt es auf die spezifischen Umstände des Verfahrens an. Es wäre hilfreich, eine genauere Analyse der Umschaltung zwischen den unterschiedlichen Rechtsmittelwegen und deren praktische Auswirkungen in der Praxis zu diskutieren. Ich freue mich auf eine vertiefte Diskussion darüber!

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