Eigenständiger Fristbeginn bei Herabsetzung gegen Dritte
Das BGer vom 13.08.2025, 5A_347/2024 (zur Publikation vorgesehen) hat eine zentrale Frage der Herabsetzung nach schweizerischem Erbrecht geklärt: Die einjährige Verwirkungsfrist für die Herabsetzungsklage (Art. 533 Abs. 1 ZGB) beginnt für jeden einzelnen Zuwendungsempfänger (z. B. Trust oder Begünstigte) erst zu laufen, sobald der pflichtteilsberechtigte Erbe genügend Kenntnisse über die jeweils betreffende Zuwendung […]