Erbengemeinschaft und Rückforderungen von Ergänzungsleistungen
In einem aktuellen Urteil hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, dass Einzelmitglieder einer Erbengemeinschaft berechtigt sind, Beschwerde in sozialversicherungsrechtlichen Leistungsstreitigkeiten zu erheben (E. 1.1). Im vorliegenden Fall forderte die Ausgleichskasse des Kantons Bern von den Erben einer verstorbenen Person einen Betrag von 13’369 Franken für bereits bezogene Ergänzungsleistungen zurück. Die Erben legten Einspruch ein, […]